Weiterbildung: Qualifikation und Verantwortung
Das Gesundheitssystem befindet sich seit Jahren in einem ständigen Wandel: die Versorgung der Patienten in den Kliniken nehmen an Komplexität und Dynamik massiv zu. Das bedingt eine kontinuierliche Aktualisierung der beruflichen Handlungskompetenz, welche in der SJG St. Paulus GmbH durch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sichergestellt wird.
Wir wollen unseren Pflegefachkräften, die im Bereich der Anästhesie oder auf Intensivstationen arbeiten, das Handwerkszeug mitgeben, um den wachsenden Anforderungen in diesen Bereichen gut geschult entgegentreten zu können. Gleichzeitig wollen wir natürlich auch unseren Patienten eine optimale pflegerische Versorgung bieten. Aus diesem Grund bieten wir unseren Mitarbeitern die Möglichkeit eine Fachweiterbildung im Bereich der Anästhesie- und Intensivmedizin zu absolvieren - an unserer hauseigenen Weiterbildungsstätte in Kooperation mit dem Klinikum Dortmund.
Pflegefachkräfte aus externen Einrichtungen sind uns natürlich ebenso willkommen.
Entwicklung der Weiterbildungsstätte
Mit den ständig wachsenden Anforderungen in der Intensivmedizin und -pflege begann 1983 mit der Anerkennung der Weiterbildungsstätte durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft der erste Lehrgang in der Fachkrankenpflege für Anästhesie und Intensivmedizin. Seit der landesrechtlichen Neuregelung der Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung und der staatlichen Anerkennung der Weiterbildungsstätte haben das St.-Johannes-Hospital und das Klinikum Dortmund einen Kooperationsvertrag abgeschlossen und führen seit 1996 Lehrgänge gemeinsam durch.
Diese Kooperationsgemeinschaft hat inzwischen mit mehr als 20 weiteren Krankenhäusern einen Verbund geschlossen, sodass alle klinischen Disziplinen auf intensivmedizinischen und anästhesiologischen Sektor das Fundament für eine umfassende Weiterbildung bieten.
Berufspädagogisches Konzept
Da die Weiterbildung für Intensivpflege und Anästhesie einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätsverbesserung in der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung leistet, beruht die Zielsetzung der Weiterbildungsstätte in der Förderung von Teilnehmern bzgl. des beruflichen Selbstverständnisses und in der Förderung der beruflichen Handlungskompetenz für die Intensivpflege und Anästhesie. Traditionelle und neue Handlungsmöglichkeiten des Berufes sollen kritisch bewertet und angemessen angewendet werden. Unter Berücksichtigung aktueller Bezugswissenschaften folgt der theoretische und praktische Unterricht dem Prinzip der Erwachsenenbildung und der themenzentrierten Weiterbildung. Er wird gestaltet von Experten aus Pflege, Pflegepädagogik und -wissenschaft, Medizin, Recht, Betriebswirtschaft, Hygiene, Psychologie und anderen Disziplinen.
Ziele der Weiterbildung
Die Weiterbildung zur Fachgesundheits- und Krankenpflegerin, zum Fachgesundheits- und Krankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie soll entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Pflege von Menschen in unterschiedlichen Handlungssituationen vermitteln, deren Gesundheit aktuell und potentiell lebensbedrohlich beeinträchtigt ist. Dabei sind die Selbständigkeit und die Selbstbestimmung der Menschen ebenso zu berücksichtigen wie ihre familiären, sozialen und kulturellen Bezüge
Unter Berücksichtigung eines engen Theorie-Praxis Bezuges sollen die Teilnehmer lernen Pflegesituationen im Sinne einer patientenorientierten Pflege zielorientiert und rational begründet zu gestalten. Insbesondere ist die Weiterbildung gerichtet auf 4 Lernbereiche:
- Fallsteuerung im Sinne von Bezugspflege,
- Professionelles Handeln in komplexen Pflegesituationen,
- Prozesssteuerung,
- Steuerung des eigenen Lernens.
Lehrgangsverlauf / Leistungen
Die Weiterbildung wird in modularer Form in berufsbegleitenden Lehrgängen mit einer Dauer von zwei Jahren mit dem Weiterbildungsschwerpunkt „Intensivpflege und Anästhesie“ durchgeführt. Sie besteht aus theoretischer und aus praktischer Weiterbildung unter Anleitung.
Theoretische Weiterbildung
Die theoretische Weiterbildung umfasst mindestens 720 Stunden à 45 Minuten. Der Unterricht ist für zwei Jahre im Voraus in Form von Studienwochen und -tagen geplant. Die genaue Verteilung der Unterrichtstage liegt zu Beginn des Lehrgangs vor.
Die Module beinhalten folgende Themen
Lernbereich 1: Fallsteuerung im Sinne von Bezugspflege
1.1 Beziehungsgestaltung
1.2 Fallsteuerung
Lernbereich 2: Professionelles Handeln in komplexen Pflegesituationen
2.1 | Professionelles Handeln in komplexen Pflegesituationen mit bewusstseins-, wahrnehmungs- und entwicklungsbeeinträchtigten Menschen |
2.2 | Professionelles Handeln in komplexen Pflegesituationen mit atmungsbeeinträchtigten Menschen |
2.3 | Professionelles Handeln in komplexen Pflegesituationen mit herzkreislaufbeeinträchtigen Menschen |
2.4 | Professionelles Handeln in komplexen Pflegesituationen mit abwehrgeschwächten und an Infektionen leidenden Menschen |
2.5 | Professionelles Handeln in komplexen Pflegesituationen mit bewegungsbeeinträchtigten Menschen |
2.6 | Professionelles Handeln in komplexen Pflegesituationen mit Menschen mit Beeinträchtigung der Ernährung, der Ausscheidung und des Stoffwechsels |
2.7 | Professionelles Handeln im prä-, intra- und postoperativen Umfeld |
Lernbereich 3: Prozesssteuerung
3.1 Projektmanagement
3.2 Personalführung und –anleitung
Lernbereich 4: Steuerung des eigenen Lernens
4.1 Eigene Lernwege gestalten
Praktische Weiterbildung
Die praktische Weiterbildung umfasst mindestens 1.200 Stunden unter direkter Anleitung à 60 Minuten, davon mindestens
- 400 Stunden in der internistischen/neurologischen Intensivpflege
- 400 Stunden in der operativen Intensivpflege
- 400 Stunden in der Anästhesie
sowie weitere praktische Einsätzen in der Intensivpflege und Anästhesie. Die Einsatzplanung liegt zu Beginn der Weiterbildung vor und wird den Teilnehmern sowie den angeschlossenen Abteilungen zugestellt. Die praktische Weiterbildung wird durch Mentoren und durch weitere fachexaminierte Mitarbeiter der Einsatzstellen begleitet.
Modulprüfungen / Abschlussprüfungen
Während der Weiterbildung absolvieren die Teilnehmer 11 Modulprüfungen, die von der Weiterbildungsstätte benotet werden. Die Prüfungsanforderungen sind auf die Inhalte der Lehrveranstaltung und auf die Kompetenzen adaptiert, die aufgrund der Weiterbildungsverordnung für das betreffende Modul vorgesehen sind.
Die Modulprüfungen beinhalten schriftliche Klausurarbeiten mit einer Bearbeitungszeit von maximal 90 Minuten oder einer mündliche Prüfung von maximal 30 Minuten oder einer schriftliche Hausarbeit von maximal 15 Seiten oder einer praktische Prüfung. Jede Prüfungsform wird mindestens einmal im Rahmen des Lehrgangs angewendet werden.
Eine Modulprüfung ist bestanden, wenn in der Prüfung eine mindestens ausreichende Leistung erzielt wurde. Die Prüfung eines nicht bestandenen Moduls kann einmal wiederholt werden. Über Zeitpunkt und Inhalt der Wiederholungsprüfung entscheidet die Weiterbildungsstätte. Die Wiederholungsprüfung muss spätestens innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Prüfung abgeschlossen sein. Die Noten der Modulprüfungen bilden 50% der Abschlussnote.
Die Abschlussprüfungen beginnen frühestens 8 Wochen vor Ende des Lehrgangs und gliedern sich in eine praktische und mündliche Prüfung. Beide Prüfungen müssen mit mindestens ausreichend bewertet werden. Beide Ergebnisse fließen zusammen mit 50% in die Abschlussnote ein.
Der für den Lehrgang und für die staatliche Abschlussprüfung aufzuwendende Arbeitsaufwand wird durch Credits entsprechend dem ECTS – System (European Credit Transfer System) beschrieben. Insgesamt werden 120 Credits (1 Credit = 26,66 Stunden) vergeben, die auf die Module und auf die staatliche Abschlussprüfung verteilt werden.
Urlaubs- und Fehlzeitenregelung
Über die Weiterbildungsstätte werden für den jeweiligen Lehrgang Urlaubszeiten fest geplant. Darüber hinausgehende Urlaubszeiten obliegen der Absprache des Teilnehmers mit den jeweiligen Leitungen der Einsatzorte. Auf die Weiterbildung werden Fehlzeiten bis zu höchstens 10% der jeweiligen Mindeststundenzahl der theoretischen und praktischen Weiterbildung angerechnet.
Auf Antrag kann der Vorsitz des Prüfungsausschusses auch darüber hinausgehende Fehlzeiten auf die Weiterbildung anrechnen, soweit eine besondere Härte vorliegt und das Weiterbildungsziel durch die Anrechnung nicht gefährdet wird.
Zulassungsvoraussetzungen nach § 4 WeiVIAPfl
Die Zulassung zur Weiterbildung ist geregelt nach der Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Voraussetzung für eine Weiterbildung nach dieser Verordnung ist die Berechtigung, eine der in § 1 Abs. 1 Nrn. 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes genannten Berufsbezeichnungen zu führen.
Dem Antrag sind beizufügen:
- Lebenslauf mit Lichtbild,
- die Nachweise der Voraussetzungen nach § 4 (Zeugnis des Krankenpflegeexamens sowie Nachweis der gültigen Berufserlaubnis)
Der Antrag auf Zulassung ist zu richten an die Leitung der Weiterbildungsstätte.
Beginn der Lehrgänge: Die Lehrgänge zur Fachweiterbildung Anästhesie- und Intensivpflege starten jeweils am 1. April
- am St. Johannes-Hospital in den geraden Jahren: 2018, 2020, 2022 usw.
- am Klinikum Dortmund in den ungeraden Jahren: 2019, 2021, 2023 usw.
Ihr Ansprechpartner ist:
Dietmar Stolecki
Leiter des Referates Fort- und Weiterbildung
Telefon: 0231 1843-31260
dietmar.stolecki@joho-dortmund.de
In der Pflege von geriatrischen Patienten gibt es vielfältige Aufgaben, die sich von denen der "normalen" Krankenpflege unterscheiden. Damit unsere Pflegekräfte die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen, oftmals speziellen Kenntnisse erlangen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, eine Fachweiterbildung für die Geriatrie zu absolvieren. Besonderer Fokus dieser an unserer Kath. Schule für Gesundheitsberufe stattfindenden Weiterbildung ist die aktivierende-therapeutische Pflege mit den Schwerpunkten Bobath, Basale Stimulation usw.
Unsere Stationsleitungen und ihre Stellvertretungen übernehmen ein besonderes Maß an Verantwortung. Neben den fachlichen pflegerischen Tätigkeiten müssen sie die Station leiten, Entscheidungen treffen, ihre Mitarbeiter führen und kontinuierlich die Station weiterentwickeln. Hierzu bedarf es besonderer Kompetenzen, weshalb wir sehr daran interessiert sind, dass unsere Stationsleitungen sowie ihre Stellvertretungen eine entsprechende Weiterbildung zur Erlangung von Leitungskompetenzen absolvieren.
Diese Weiterbildung findet extern an der Kaiserswerther Diakonie statt.
Ein Schwerpunkt unserer Klinik für Innere Medizin 1 ist die Nephrologie. Neben nephrologischen Stationen gehört auch eine Dialysestation zu den Bereichen, in denen Gesundheits- und Krankenpfleger nephrologische Patienten pflegen. Um mit den verschiedenen Gebieten der nephrologischen Krankenpflege vertraut zu werden und sich die speziellen Kenntnisse zu Eigen zu machen, haben unsere Mitarbeitenden der o.g. Stationen die Möglichkeit, die Fachweiterbildung in der Nephrologie zu absolvieren, die extern an der Weiterbildungsstätte nephrologischer Zentren Rhein-Ruhr in Essen angeboten wird.
(Palliative Care und Wundmanagement nach ICW integriert)
Pflege in der Onkologie - für unsere Mitarbeitenden auf den onkologischen Stationen eine tägliche Aufgabe mit wachsenden Anforderungen. Um unseren krebskranken Patienten aller Altersstufen in ihren verschiedenen Krankheitsphasen eine optimale pflegerische Versorgung bieten zu können und um unseren Pflegekräften die notwendigen Kenntnisse und Besonderheiten der onkologischen Pflege zu vermitteln, bieten wir unseren Mitarbeitenden die Möglichkeit an, eine Fachweiterbildung Pflege in der Onkologie zu absolvieren.
Die Weiterbildung beinhaltet zusätzlich die "WB Palliative Care" und den Lehrgang "Wundmanagement nach ICW" und wird extern absolviert entsprechend der DKG-Empfehlung.
Die Fachweiterbildung für den Operationsdienst soll Pflegefachkräfte zur situationsgerechten und selbständigen Pflege und Begleitung von Patienten vor, während und nach Operationen befähigen. Aus diesem Grunde bieten wir sowohl unseren internen als auch externen Pflegekräften die Möglichkeit, diese Weiterbildung an unserer Weiterbildungsstätte zu absolvieren.
Zielsetzung der Weiterbildung
Die Weiterbildung zur Fachgesundheits- und (Kinder) Krankenpflegerin und zum Fachgesundheits- und (Kinder) Krankenpfleger für den Operationsdienst soll entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Pflege von Menschen in unterschiedlichen Handlungssituationen vermitteln, deren Gesundheit aktuell oder potentiell lebensbedrohlich beeinträchtigt ist. Dabei sind die Selbständigkeit und die Selbstbestimmung der Menschen ebenso zu berücksichtigen, wie ihre familiären, sozialen und kulturellen Bezüge.
Pflegepädagogisches Konzept
Da die Weiterbildung für den Operationsdienst ebenfalls einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätsverbesserung in der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung leistet, beruht die Zielsetzung der Weiterbildungsstätte in der Förderung von Teilnehmern bzgl. des beruflichen Selbstverständnisses und in der Förderung der beruflichen Handlungskompetenz. Traditionelle und neue Handlungsmöglichkeiten des Berufes sollen kritisch bewertet und angemessen angewendet werden.
Der theoretische und praktische Unterricht folgt dem Prinzip der Erwachsenenbildung und der themenzentrierten Weiterbildung. Er wird von Experten aus Pflege, Medizin, Recht, Betriebswirtschaft, Hygiene, Psychologie sowie von Pflegewissenschaftlern und Pflegepädagogen gestaltet.
Lernbereiche und Module
Mit der Aktualisierung der Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung NRW vom 12. Dezember 2008 sind alle Themen der Weiterbildung und die damit zu erzielenden beruflichen Handlungskompetenzen in vier Lernbereiche zusammengefasst und diese in elf Modulen gegliedert.
Ein Modul beschreibt eine in sich abgeschlossene Lerneinheit. Es bezeichnet eine zeitlich, räumlich und inhaltlich von der Weiterbildung vorgegebene Unterrichtsveranstaltung, die theoretischen Unterricht, praktische Anteile und Selbststudium beinhaltet und mit einer Lernerfolgsüberprüfung abgeschlossen wird.
Lernbereich 1 Fallsteuerung
Modul 1.1 Beziehungsgestaltung
Modul 1.2 Patientenmanagement
Lernbereich 2 Professionelles Handeln in komplexen Pflegesituationen
Modul 2.1 Professionelles Handeln im Aufgabenbereich der Springertätigkeit
Modul 2.2 Professionelles Handeln im Aufgabenbereich der Instrumentiertätigkeit
Modul 2.3 Pflegerisches Handeln in prä-, intra- und postoperative Versorgung bei spezifischen Gesundheitsproblemen
Modul 2.4 Notfallmanagement
Lernbereich 3 Prozessteuerung
Modul 3.1 Projektmanagement
Modul 3.2 Personalführung und Anleitung
Modul 3.3 Arbeitsorganisation
Modul 3.4 Hygienemanagement
Lernbereich 4: Steuerung des eigenen Lernens
Modul 4.1 Eigene Lernwege gestalten
Zehn von elf Modulen werden mit einer Prüfung abgeschlossen und müssen bestanden werden. Die Prüfung eines nicht bestandenen Moduls kann einmal wiederholt werden.
Lehrgangsverlauf
Die Weiterbildung erfolgt als zweijähriger, berufsbegleitender Lehrgang.
Der Lehrgang beginnt im zweijährigem Rhythmus in ungeraden Jahren.
Theoretische Weiterbildung
Der Unterricht wird für zwei Jahre im Voraus in Form von Studienwochen geplant und umfasst mindestens 720 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Die Verteilung liegt zu Beginn des Lehrgangs vor. Der Unterricht beginnt um 8.30 Uhr und endet um 15.45 Uhr.
Die Inhalte des Unterrichts umfassen die Themengebiete mit mindestens
- 280 Stunden allgemeine Grundlagen (z.B. Hygiene, Recht, Betriebswirtschaft, Wahrnehmung, Kommunikation, Medizin-Produkte-Gesetz, Geräte- und Materialkunde),
- 80 Stunden pflegerische Grundlagen (pflegewissenschaftliche Grundlagen, Qualitätsmanagement, Leistungserfassung, Pflegeorganisation),
- 240 Stunden pflegefachliche Grundlagen des Operationsdienstes,
- 120 Stunden medizinische Grundlagen
Praktische Weiterbildung
Während des Lehrgangs sind verschiedenen Einsätze in den unterschiedlichen, an der Weiterbildung beteiligten Operationsabteilungen vorgesehen, die über einen Einsatzplan geregelt werden. Für die Teilnahme an diesem Rotationsverfahren ist Mobilität der Teilnehmenden Voraussetzung.
Die praktische Weiterbildung unter Anleitung erfolgt mindestens in nachfolgend aufgeführten Bereichen:
- 400 Stunden Chirurgie inklusive Kinderchirurgie (Visceral-, Gefäßchirurgie, Urologie, Gynäkologie),
- 400 Stunden in chirurgischen Einsatzbereichen (HNO, Augen, neuro-, Herz-, Thorax-Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie, Hand- sowie plastische Chirurgie),
- 300 Stunden Orthopädie / Unfallchirurgie,
- 120 Stunden alternative OP-Einrichtungen (ambulante operative Einrichtungen, präoperativer Bereich einschließlich Anästhesie),
- 80 Stunden weitere Einsätze im OP Dienst
Prüfungen
Die Teilnehmer absolvieren zehn Modulprüfungen und zum Ende des Lehrgangs eine praktische und eine mündliche Abschlussprüfung. Die Ergebnisse der Modulprüfungen fließen mit 50% in das Gesamtergebnis ein.
Urlaubs- und Fehlzeitenregelung
Die Urlaubszeiten werden für die Dauer des jeweiligen Lehrgangs durch die Weiterbildungsstätte fest geplant.
Es sind maximal 10% Fehlzeit in der theoretischen und praktischen Weiterbildungszeit zulässig.
Zugangsvoraussetzungen nach § 4 WeiV-OP
Die Zulassung zur Weiterbildung ist nach der Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt und bedingt
- eine absolvierte Ausbildung zur Gesundheits- und (Kinder) Krankenpflegerin, zum Gesundheits- und (Kinder) Krankenpfleger sowie
- die Berechtigung, die Berufsbezeichnung Gesundheits- und (Kinder) Krankenpflegerin, Gesundheits- und (Kinder) Krankenpfleger nach dem Krankenpflegegesetz zu führen.
Eine längere Tätigkeit in einer operativen Einheit ist wünschenswert, aber nicht Voraussetzung. Der Antrag auf Zulassung ist an die Leitung der Weiterbildungsstätte zu richten.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Bewerbungsschreiben und Lebenslauf
- Kopie des Zeugnisses des Krankenpflegeexamens (nicht beglaubigt)
- Kopie über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung (nicht beglaubigt)
- ein Lichtbild
Weitere Informationen erhalten Sie über das Referat für Fort- und Weiterbildung am St.-Johannes-Hospital.
Der nächste Lehrgang der Fachweiterbildung für den Operationsdienst startet voraussichtlich im Juni 2022.
Ihre Ansprechpartnerin ist:
Melanie Schneider
Telefon: 0231 86436 159
Schmerzmanagement in der Pflege
Die Betreuung von Schmerzpatienten nimmt einen besonderen Stellenwert ein - durch eine Weiterbildung in diesem Bereich werden unsere Pflegefachkräfte, die täglich mit Schmerzpatienten arbeiten, speziell gefördert. In einem externen Lehrgang wird enstprechendes Fachwissen vermittelt sowie das Problembewusstsein in Bezug auf die Betreuung von Schmerzpatienten gefördert, um eine optimale pflegerische Versorgung sicherzustellen.
Diese Weiterbildung wird von unseren Mitarbeitenden extern besucht.
Die Arbeit auf einer Palliativstation ist aufgrund der veränderten Pflegebedingungen anders, als auf normalen peripheren Stationen. Unsere Pflegefachkräfte versuchen, die Lebensqualität des Patienten in seiner letzten Lebensphase möglichst lang zu erhalten bzw. zu verbessern. Um ihnen bei dieser besonderen Art der Pflege, die sich auch mit den Themen „begrenzte Lebenszeit“, Sterben, Tod und Trauer befasst, die benötigten Kompetenzen mit auf den Weg zu geben, bieten wir unseren Mitarbeitenden auf der Palliativstation die Möglichkeit, an der Weiterbildung Palliative Care teilzunehmen.
Diese Weiterbildung wird extern von unseren Mitarbeitenden besucht.
Unsere Praxisanleiter begleiten unsere Auszubildenden in der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege sowie der Assistenzberufe während ihrer Ausbildung. Sie planen und gestalten unter Berücksichtigung des Rahmenlehrplans für die praktische Ausbildung selbstständig und führen diese auch durch und beurteilen sie. Um ihnen hierzu die erforderlichen Kompetenzen mit auf den Weg zu geben, absolvieren sie die Weiterbildung zur Praxisanleitung an unserer Kath. Schule für Gesundheitsberufe.
Die Vermittlung von erforderlichen, speziellen Kenntnissen und Fertigkeiten zur Pflege und Betreuung in der Psychiatrie ist Ziel der Fachweiterbildung in der Psychiatrie/Gerontopsychiatrie. Wir möchten unseren Pflegekräften, die im psychiatrischen Bereich des Marien Hospitals in Dortmund-Hombruch arbeiten, wichtiges und aktuelles Fachwissen über psychiatrische Pflege, Krankheitslehre und Psychologie auf den Weg geben und bieten Ihnen daher an, an der vom Kath. Bildungszentrum für Pflegeberufe und unserer Kath. Schule für Gesundheitsberufe angebotenen Weiterbildung teilzunehmen.
Weitere Infos zur Fachweiterbildung in der Psychiatrie/Gerontopsychiatrie erhalten Sie unter Kath. Schule für Gesundheitsberufe.
Neben ärztlichen, pflegerischen oder pharmazeutischen Weiterbildungen bietet die Kath. St.-Johannes-Gesellschaft unzählige Weiterbildungsmöglichkeiten für alle Mitarbeitenden an, die in unterschiedlichsten Berufen in der Gesellschaft mitwirken. Im Einvernehmen mit den Führungskräften der Abteilung können Aufstiegsweiterbildungen, unterschiedlichste Vertiefungs- und Spezialisierungsweiterbildungen besucht werden, um das Fachwissen zu verbreitern und die Kompetenz am Arbeitsplatz zu erhöhen. Die Weiterbildungsmöglichkeiten umfassen fachliche Themen, methodisch-instrumentelle Themen sowie sozio-psychologische Inhalte.
Grundsätzlich wird der Fort- und Weiterbildungsbereitschaft der Mitarbeitenden große Bedeutung beigemessen, um die Position der Kath. St.-Johannes-Gesellschaft als Gesundheitsdienstleister stets weiter zu entwickeln. Sofern die Fort- oder Weiterbildung persönlich oder abteilungsbedingt erforderlich ist, wird entsprechende Unterstützung von Seiten des Dienstgebers gewährt.